Menschenrechte

Aus Friedenswiki Münster
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Menschenrechte sind Rechte, die sich als Grundrechte aus der Würde des Menschen herleiten und begründen lassen, Rechte, die unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar sind. Sie stehen allen Menschen zu, unabhängig davon, wo sie leben und unabhängig davon, wie sie leben. Vor der Französischen Revolution sprach man allerdings noch irrtümlich von Naturrecht.

Siehe auch