Asyl: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter der Bezeichnung '''Asyl''' ({{laS|asylum}}; aus {{grcS|ἄσυλον}} bzw. {{lang|grc|ἄσυλος}} ‚unberaubt‘, ‚sicher‘, zusammengesetzt aus dem [[Alpha privativum|ἀ-privativum]] – mit der Bedeutung ‚un-‘, ‚nicht-‘ – und dem [[Substantiv]] {{lang|grc|σῦλον}} ‚Raub‘, ‚Beschlagnahmung‘) versteht man
Unter der Bezeichnung '''Asyl''' (laS: asylum; aus grcS: ἄσυλον bzw. lang-grc: ἄσυλος ‚unberaubt‘, ‚sicher‘, zusammengesetzt aus dem Alpha privativum: ἀ-privativum – mit der Bedeutung ‚un-‘, ‚nicht-‘ – und dem Substantiv lang-grc: σῦλον ‚Raub‘, ‚Beschlagnahmung‘) versteht man
* einen Zufluchtsort, eine [[Unterkunft]], ein [[Obdach]], eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine [[Notschlafstelle]] (Nachtasyl);
* einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach, eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine Notschlafstelle (Nachtasyl);
* den Schutz vor Gefahr und Verfolgung
* den Schutz vor Gefahr und Verfolgung
* die [[temporär]]e Aufnahme der Verfolgten
* die temporäre Aufnahme der Verfolgten
* den Schutz, den ein Staat auf seinem Gebiet oder an einem anderen Ort unter seiner Kontrolle einer Person gewährt.
* den Schutz, den ein Staat auf seinem Gebiet oder an einem anderen Ort unter seiner Kontrolle einer Person gewährt.


Unter ''Asylrecht'' versteht man:
Unter ''Asylrecht'' versteht man:
* das geregelte Rechtsgebiet um Asyl, das sind im engeren Sinne alle materiellen Normen betreffend die Aufnahme und den Schutz Verfolgter. Siehe dazu [[Asylgesetz (Deutschland)]], [[Asylgesetz (Österreich)]], [[Asylgesetz (Schweiz)]] und [[Asyl#Gemeinsames Europarecht|Asylrecht der EU]];
* das geregelte Rechtsgebiet um Asyl, das sind im engeren Sinne alle materiellen Normen betreffend die Aufnahme und den Schutz Verfolgter.  
* sowie einerseits das konkrete Recht des Einzelnen, Asyl zu beantragen und zu erhalten und andererseits das Recht oder die Verpflichtung eines Staates oder einer gesellschaftlichen Gruppe oder Institution, Asyl zu gewähren.
* sowie einerseits das konkrete Recht des Einzelnen, Asyl zu beantragen und zu erhalten und andererseits das Recht oder die Verpflichtung eines Staates oder einer gesellschaftlichen Gruppe oder Institution, Asyl zu gewähren.



Aktuelle Version vom 12. Oktober 2024, 08:02 Uhr

Unter der Bezeichnung Asyl (laS: asylum; aus grcS: ἄσυλον bzw. lang-grc: ἄσυλος ‚unberaubt‘, ‚sicher‘, zusammengesetzt aus dem Alpha privativum: ἀ-privativum – mit der Bedeutung ‚un-‘, ‚nicht-‘ – und dem Substantiv lang-grc: σῦλον ‚Raub‘, ‚Beschlagnahmung‘) versteht man

  • einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach, eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine Notschlafstelle (Nachtasyl);
  • den Schutz vor Gefahr und Verfolgung
  • die temporäre Aufnahme der Verfolgten
  • den Schutz, den ein Staat auf seinem Gebiet oder an einem anderen Ort unter seiner Kontrolle einer Person gewährt.

Unter Asylrecht versteht man:

  • das geregelte Rechtsgebiet um Asyl, das sind im engeren Sinne alle materiellen Normen betreffend die Aufnahme und den Schutz Verfolgter.
  • sowie einerseits das konkrete Recht des Einzelnen, Asyl zu beantragen und zu erhalten und andererseits das Recht oder die Verpflichtung eines Staates oder einer gesellschaftlichen Gruppe oder Institution, Asyl zu gewähren.

Siehe auch