Westfälischer Friede: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Westfälische Friede''' oder '''Westfälische Friedensschluss''' war eine Reihe von [[Friedensvertrag|Friedensverträge]]n, die zwischen dem 15. Mai und dem 24. Oktober 1648 in [[Münster]] und [[Osnabrück]] geschlossen wurden. Sie beendeten den [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] im Heiligen Römischen Reich und den [[Achtzigjähriger Krieg|Achtzigjährigen Unabhängigkeitskrieg]] der Niederlande.
Der '''Westfälische Friede''' oder '''Westfälische Friedensschluss''' bezeichnet eine Reihe von Friedensverträgen, die zwischen dem 15. Mai und dem 24. Oktober 1648 in [[Friedensstadt Münster| Münster]] und [[ Friedensstadt Osnabrück| Osnacbrück]] geschlossen wurden. Sie beendeten sowohl den Dreißigjährigen Krieg im Heiligen Römischen Reich als auch den Achtzigjährigen Unabhängigkeitskrieg der Niederlande.


Entsprechend den nach Verhandlungsparteien getrennten Tagungsorten des Friedenskongresses wurden zwei komplementäre Friedensverträge ausgehandelt. Für den [[Kaiser (HRR)|Kaiser]] und Frankreich war dies der ''Münstersche Friedensvertrag'' (''Instrumentum Pacis Monasteriensis'', ''IPM'') und für Kaiser und [[Reichsstände|Reich]] einerseits und [[Schweden]] andererseits der ''Osnabrücker Friedensvertrag'' (''Instrumentum Pacis Osnabrugensis'', ''IPO'').<ref>Vgl. beide Vertragstexte auf Internetportal ''Westfälische Geschichte'', siehe Abschnitt Weblinks/Quellen.</ref> Beide Verträge wurden schließlich am selben Tag, dem 24. Oktober 1648, in Münster im Namen von Kaiser [[Ferdinand III. (HRR)|Ferdinand III.]] und König [[Ludwig XIV.]] von Frankreich bzw. Königin [[Christina (Schweden)|Christina von Schweden]] unterzeichnet.
Entsprechend den nach Verhandlungsparteien getrennten Tagungsorten des Friedenskongresses wurden zwei komplementäre Friedensverträge ausgehandelt. Für den Kaiser und Frankreich war dies der ''Münstersche Friedensvertrag'' und für Kaiser und Reichsstände einerseits und Schweden andererseits der ''Osnabrücker Friedensvertrag''. Beide Verträge wurden am selben Tag, dem 24. Oktober 1648, unterzeichnet.


Vorausgegangen war ein fünf Jahre währender Friedenskongress aller [[Kriegspartei]]en, der zugleich in beiden Städten tagte. Es war der erste internationale Kongress, auf dem nahezu alle großen europäischen Mächte vertreten waren. In einem separaten Friedensexekutionskongress zwischen April 1649 und Juli 1650 in [[Nürnberg]], dem [[Nürnberger Exekutionstag]], wurden in zwei [[Rezess]]en verbindliche Abmachungen zu Abrüstungs- und Entschädigungsfragen getroffen. Die Beschlüsse des Westfälischen Friedens und die Ergänzungen im Nürnberger Exekutionstag wurden als Reichsgrundgesetz behandelt und im vollen Wortlaut in den Abschied des Reichstages vom 17.&nbsp;Mai 1654 aufgenommen, genannt [[Jüngster Reichsabschied]].
Vorausgegangen war ein fünf Jahre währender Friedenskongress aller Kriegsparteien, der zugleich in beiden Städten tagte. Es war der erste internationale Kongress, auf dem nahezu alle großen europäischen Mächte vertreten waren. In einem separaten Friedensexekutionskongress zwischen April 1649 und Juli 1650 in Nürnberg, dem [[Nürnberger Exekutionstag]], wurden in zwei Rezessen verbindliche Abmachungen zu Abrüstungs- und Entschädigungsfragen getroffen. Die Beschlüsse des Westfälischen Friedens und die Ergänzungen im Nürnberger Exekutionstag wurden als Reichsgrundgesetz behandelt und im vollen Wortlaut in den Abschied des Reichstages vom 17.Mai 1654 aufgenommen.


Der Friede von Münster, Osnabrück, Mainz und Nürnberg wurde zum Vorbild für spätere Friedenskonferenzen, da er dem Prinzip der Gleichberechtigung der Staaten, unabhängig von ihrer tatsächlichen Macht, zur Durchsetzung verhalf. Die reichsrechtlichen Regelungen des Friedens von Münster, Osnabrück und Nürnberg wurden zu Bestandteilen der Verfassungsordnung des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation]] bis zu dessen Ende im Jahr 1806. Zugleich trug der allgemeine Friede – die ''pax universalis'' – von Münster und Osnabrück zur gesamteuropäischen Stabilität bei, da sich spätere Friedensschlüsse bis zur [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] immer wieder an ihm orientierten. Um die gesamteuropäische Bedeutung des Westfälischen Friedensschlusses zu würdigen, wurden die Rathäuser von [[Historisches Rathaus Münster|Münster]] und [[Rathaus Osnabrück|Osnabrück]] als Verhandlungsorte im April 2015 von der [[Europäische Kommission|EU-Kommission]] mit dem [[Europäisches Kulturerbe-Siegel|Europäischen Kulturerbe-Siegel]] ausgezeichnet.
Der Friede von Münster, Osnabrück, Mainz und Nürnberg wurde zum Vorbild für spätere Friedenskonferenzen. Die rechtlichen Regelungen des Friedens von Münster, Osnabrück und Nürnberg wurden zu Bestandteilen der Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bis zu dessen Ende im Jahr 1806. Zugleich trug der allgemeine Friede – der ''pax universalis'' – von Münster und Osnabrück zur gesamteuropäischen Stabilität bei, da sich spätere Friedensschlüsse immer wieder an ihm orientierten. Um die gesamteuropäische Bedeutung des Westfälischen Friedensschlusses zu würdigen, wurden die Rathäuser von [[Historisches Rathaus |Münster]] und [[Friedensstadt Osnabrück|Osnabrück]] als Verhandlungsorte mit demEuropäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet.


== Überblick ==
== Überblick ==
Obwohl in Münster und Osnabrück nicht alle europäischen Konflikte gelöst werden konnten, wurden doch wichtige Ziele erreicht. Der erste Erfolg war der [[Friede von Münster]], zwischen Spanien und den [[Republik der Sieben Vereinigten Provinzen|Niederlanden]], von den Gesandten unterzeichnet am 30. Januar 1648. Der Austausch der Ratifikationsurkunden mit feierlicher Beschwörung und öffentlicher Verlesung fand am 15. und 16. Mai 1648 im [[Historisches Rathaus Münster|Rathaus von Münster]] statt. Die Souveränität der Vereinigten Provinzen der Niederlande wurde anerkannt und sie schieden aus dem [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] aus.
Obwohl in Münster und Osnabrück nicht alle europäischen Konflikte gelöst werden konnten, wurden doch wichtige Ziele erreicht. Der erste Erfolg war der Friede von Münster, zwischen Spanien und den Niederlanden, von den Gesandten unterzeichnet am 30. Januar 1648. Der Austausch der Ratifikationsurkunden mit feierlicher Beschwörung fand am 15. und 16. Mai 1648 im [[Historisches Rathaus|Rathaus von Münster]] statt. Die Souveränität der Vereinigten Provinzen der Niederlande wurde anerkannt.


Es gelang in Münster aber nicht, eine Lösung für den wichtigsten [[Hegemonie|Hegemonial]]&shy;konflikt der Zeit zu finden, da die Verhandlungen zwischen Frankreich und Spanien scheiterten. Ein spanisch-französischer Ausgleich kam erst mit dem [[Pyrenäenfrieden]] von 1659 zustande. Insofern war der Westfälische Friede nur ein Teilerfolg des Kongresses.
Die Westfälischen Friedensverträge beendeten den [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]]. Kern der Friedensregelungen war ein neues Reichsreligionsrecht. Der Westfälische Friede wurde ein Grundgesetz des Reiches und war seitdem einer der wichtigsten Teile der Reichsverfassung. Daneben akzeptierten die Friedensverträge auch die Unabhängigkeit der Schweiz.


Die Westfälischen Friedensverträge beendeten jedoch immerhin den [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] im Reich. Kern der Regelungen war ein neues Reichsreligionsrecht. Die Rechte der [[Reichsstände]] gegenüber dem Kaiser und in ihren eigenen Territorien wurden auf die hergebrachten Grundsätze festgeschrieben. Der Westfälische Friede wurde ein Grundgesetz des Reiches und war seitdem einer der wichtigsten Teile der [[Reichsverfassung]]. Daneben akzeptierten die Friedensverträge auch die Unabhängigkeit der [[Schweiz|Schweizerischen Eidgenossenschaft]] von der Gerichtsbarkeit der Reichsgerichte (Art. VI IPO = §&nbsp;61 IPM) und erkannten damit faktisch ihre staatliche Unabhängigkeit an.
Trotz seines fragmentarischen Charakters galt der Westfälische Friede bis zur Französischen Revolution als Grundlage des Systems der europäischen Staaten, das um 1650 erst im Entstehen begriffen war. Anlass für dieses Urteil sind die Teilnahme vieler politisch relevanter Mächte am Kongress, ihre ausdrückliche Nennung im schwedisch-kaiserlichen Vertrag, die Garantie für die Einhaltung der Verträge durch Frankreich und Schweden und der Bezug auf sie in späteren Friedensverträgen.
 
Trotz seines fragmentarischen Charakters galt der Westfälische Friede bis zur [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] als Grundlage des Systems der europäischen Staaten, das um 1650 erst im Entstehen begriffen war. Anlass für dieses Urteil sind die Teilnahme vieler politisch relevanter Mächte am Kongress (wichtige Ausnahmen: Polen, Russland, England), ihre ausdrückliche Nennung im schwedisch-kaiserlichen Vertrag, die Garantie für die Einhaltung der Verträge durch Frankreich und Schweden und der Bezug auf sie in späteren Friedensverträgen.


== Vorbereitungen des Kongresses ==
== Vorbereitungen des Kongresses ==
Obwohl das Thema „Universalfriedenskongress“ seit 1637 zwischen den Kriegsparteien verhandelt worden war, wurde erst im Dezember 1641 in Hamburg eine Einigung ([[Hamburger Präliminarfrieden]]) über die Teilnehmer und die Orte der Verhandlungen erzielt. Beide Verhandlungsstädte und die Verbindungswege zwischen ihnen waren vorab für entmilitarisiert erklärt worden und alle Gesandtschaften erhielten [[freies Geleit]].
Obwohl das Thema seit 1637 zwischen den Kriegsparteien verhandelt worden war, wurde erst im Dezember 1641 in Hamburg eine Einigung über die Teilnehmer und die Orte der Verhandlungen erzielt. Beide Verhandlungsstädte und die Verbindungswege zwischen ihnen waren vorab für entmilitarisiert erklärt worden und alle Gesandtschaften erhielten freies Geleit.


Die wirklichen Friedensverhandlungen begannen im Juni 1645 und wurden in Osnabrück direkt, ohne Vermittlung, zwischen den kaiserlichen, den reichsständischen und den schwedischen Gesandten, in Münster dagegen unter päpstlicher und [[Republik Venedig|venezianischer]] Vermittlung zwischen den kaiserlichen und den französischen Gesandten geführt. Die Trennung geschah, teils um Rangstreitigkeiten zwischen Frankreich und Schweden vorzubeugen, teils auch, weil die protestantischen Mächte und die [[Römische Kurie]] nicht miteinander verhandeln wollten.
Die wirklichen Friedensverhandlungen begannen im Juni 1645 und wurden in Osnabrück direkt, ohne Vermittlung, zwischen den kaiserlichen, den reichsständischen und den schwedischen Gesandten, in Münster dagegen unter päpstlicher und venezianischer Vermittlung zwischen den kaiserlichen und den französischen Gesandten geführt. Die Trennung geschah, teils um Rangstreitigkeiten zwischen Frankreich und Schweden vorzubeugen, teils auch, weil die protestantischen Mächte und die Römische Kurie nicht miteinander verhandeln wollten.


Kaiser [[Ferdinand III. (HRR)|Ferdinand III.]] wehrte sich anfangs vehement gegen die Beteiligung der Reichsstände an den Verhandlungen, wurde aber insbesondere durch Frankreich gezwungen, die Beteiligung der Reichsstände zuzulassen. Der entscheidende Durchbruch wurde am 11. Juli 1645 im Rahmen des [[Lengericher Conclusum|Lengericher Conclusums]] erzielt. Durch die Beteiligung der Reichsstände wurde der Kongress in Osnabrück neben den Verhandlungen zwischen dem Reich und Schweden zu einem deutschen [[Verfassunggebende Versammlung|Verfassungskonvent]], während in Münster zusätzlich die europäischen Rahmenbedingungen, die lehnsrechtlichen Probleme und der Friede zwischen Spanien und der Republik der Niederlande verhandelt wurde.
Der entscheidende Durchbruch wurde am 11. Juli 1645 erzielt. Durch die Beteiligung der Reichsstände wurde der Kongress in Osnabrück neben den Verhandlungen zwischen dem Reich und Schweden zu einem deutschen Verfassungskonvent, während in Münster zusätzlich die europäischen Rahmenbedingungen, die lehnsrechtlichen Probleme und der Friede zwischen Spanien und der Republik der Niederlande verhandelt wurde.


Rang- und Titelstreitigkeiten verzögerten noch lange die Eröffnung des Kongresses, da es die erste Vereinigung der Gesandten der mitteleuropäischen Staaten war und die [[Diplomatisches Protokoll|Etiquette]] ganz neu geregelt werden musste.
Rang- und Titelstreitigkeiten verzögerten die Eröffnung des Kongresses, da es die erste Vereinigung der Gesandten der mitteleuropäischen Staaten war und die Etiquette ganz neu geregelt werden musste.


== Beteiligte Personen ==
== Verhandlungen ==
{{Siehe auch|Liste der Gesandten beim Westfälischen Frieden}}
[[Datei:Westfaelischer Friede in Muenster (Gerard Terborch 1648).jpg|mini|hochkant=1.4|Die spanischen und niederländischen Gesandten beschwören am 15.&nbsp;Mai 1648 im Rathaussaal den Frieden von Münster. Für die Verträge vom 24.&nbsp;Oktober 1648 hat eine solche feierliche Zeremonie nicht stattgefunden.]]
Von [[Frankreich|französischer]] Seite verhandelten in Münster [[Henri II. d’Orléans-Longueville|Henri II. d’Orléans]], [[Herzog von Longueville]], ein Mitglied des Hochadels, sowie die Diplomaten [[Claude de Mesmes]], comte d'Avaux, und [[Abel Servien]].
 
Von Schweden waren bevollmächtigt: [[Johan Axelsson Oxenstierna|Johan Oxenstierna]], der Sohn des Reichskanzlers [[Axel Oxenstierna]], und [[Johan Adler Salvius]].
 
Kaiserlicher Hauptgesandter (für beide Orte) war Graf [[Maximilian von und zu Trauttmansdorff|Maximilian von Trauttmansdorff]], in Münster unterstützten ihn Graf (später Fürst) [[Johann Ludwig (Nassau-Hadamar)|Johann Ludwig von Nassau-Hadamar]] und der Jurist [[Isaak Volmar]], in Osnabrück waren bevollmächtigt [[Johann Maximilian von Lamberg]] und der Kaiserliche Reichshofrat [[Johann Krane|Johannes Krane]] aus [[Geseke]], ebenfalls ein Jurist.
 
Als Vermittler (Mediatoren) waren der Kölner Nuntius Fabio Chigi (der spätere Papst [[Alexander VII.]]) und der [[Republik Venedig|venezianische]] Diplomat [[Alvise Contarini]] berufen worden.
 
Vom [[Spanien|spanischen]] Hof waren [[Gaspar de Bracamonte y Guzmán conde de Peñaranda]], [[Diego de Saavedra Fajardo]], [[Antoine Brun (Diplomat)|Antoine Brun]], [[Joseph Bergaigne]] u.&nbsp;a. anwesend.


Die [[Generalstaaten]] hatten sechs Bevollmächtigte geschickt, [[Adriaan Pauw]] und [[Willem Ripperda]]; die [[Alte Eidgenossenschaft|Eidgenossenschaft]] vertrat [[Johann Rudolf Wettstein (Politiker)|Johann Rudolf Wettstein]], Bürgermeister von [[Basel]]. Daneben waren zahlreiche Reichsstände vertreten.
Unter den Gesandten der evangelischen Stände zeichneten sich aus: Der Gesandte Sachsen-Altenburgs, [[Wolfgang Konrad von Thumbshirn]], der Gesandte von Kursachsen [[Johann Ernst Pistoris]], der zusammen mit Johann Leuber zeitweise auch den Vorsitz im [[Corpus Evangelicorum]] innehatte, sowie der Bevollmächtigte des Hauses Braunschweig-Lüneburg, [[Jakob Lampadius]]. Die Gesandtschaft von Kurbrandenburg wurde von [[Johann VIII. (Sayn-Wittgenstein-Hohenstein)|Johann VIII. von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein]] geleitet.
Für [[Kurtrier]] nahm [[Hugo Friedrich von Eltz]] teil. [[Kurmainz]] war durch [[Hugo Everhard Cratz von Scharfenstein]] und [[Nikolaus Georg Reigersberg]] vertreten. [[Franz Wilhelm von Wartenberg]] war Gesandter für [[Kurköln]]. Für [[Hochstift Bamberg|Bamberg]] nahm der Präfekt des Domkapitels [[Cornelius Gobelius (1611–1654)|Cornelius Gobelius]] als Gesandter teil. Andere, wie der Gesandte von Württemberg, [[Johann Konrad Varnbüler]], trugen durch ihre engen Kontakte zu Schweden erheblich zu den späteren Regelungen bei. [[Adam Adami]], der Gesandte des Fürstabtes von [[Corvey]], war der Geschichtsschreiber der Versammlung.
== Verhandlungen ==
[[Datei:EinzugdesGesandten AdriaenPauw.jpg|mini|hochkant=1.7|Einzug in Münster zu den Friedensverhandlungen 1643, [[Stadtmuseum Münster]]]]
[[Datei:Peace of Westphalia, Treaty of Osnabrück.jpg|mini|Der Friedensvertrag von Osnabrück, Ausfertigung von 1649 für den Kurfürsten [[Maximilian I. (Bayern)|Maximilian I. von Bayern]]. Siegel der kaiserlichen und der schwedischen Gesandten sowie des Mainzer Gesandten. München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Urk. 1698]]
Während der Verhandlungen dauerte der Krieg unvermindert an und die militärischen Erfolge der ausländischen Mächte beeinflussten die Verhandlungen erheblich.
Während der Verhandlungen dauerte der Krieg unvermindert an und die militärischen Erfolge der ausländischen Mächte beeinflussten die Verhandlungen erheblich.


Obwohl die Beteiligung der Reichsstände an den Verhandlungen mehrfach gefordert wurde ([[Admissionsstreit]]), vertrat der Kaiser das Reich anfangs alleine. Ein seit 1642/43 in Frankfurt tagender [[Frankfurter Deputationstag|Reichsdeputationstag]] beriet hingegen die verfassungspolitischen Probleme des Reiches. Dementsprechend schlug der schwedische Gesandte Johan Adler Salvius schon 1643 vor, die Majestätsrechte zu [[Usurpation|usurpieren]], und formulierte: ''Ihre Sekurität besteht in der deutschen Stände Libertät''.<ref>zitiert nach Georg Schmidt, S. 178.</ref>
Obwohl die Beteiligung der Reichsstände an den Verhandlungen mehrfach gefordert wurde, vertrat der Kaiser das Reich anfangs alleine. Ein seit 1642/43 in Frankfurt tagender Reichsdeputationstag beriet hingegen die verfassungspolitischen Probleme des Reiches. Dementsprechend schlug der schwedische Gesandte Johan Adler Salvius schon 1643 vor, die Majestätsrechte zu usurpieren.


Der schwedische General [[Lennart Torstensson|Torstensson]] drang sogar 1645 in die kaiserlichen Erbländer bis an die Donau ein, und [[Hans Christoph von Königsmarck (Feldmarschall)|Königsmarck]] eroberte am 15. Juli 1648 die [[Prag]]er [[Kleinseite]]. Dies gab bei den langen und schwierigen Unterhandlungen den Ausschlag, und beide Friedensverträge wurden nun am 24. Oktober 1648 zu [[Münster]] unterzeichnet. Erst nahezu vier Monate später am 18. Februar 1649 wurden die [[Ratifikation]]surkunden ausgetauscht, und noch lange dauerten verschiedene Verhandlungen über die Umsetzung der Friedensbestimmungen. Für die Abwicklung der [[Demobilisierung]], die mit einer großen Geldzahlung an Schweden verbunden war, wurden neue Verhandlungen nötig, die in Nürnberg vom Mai 1649 an stattfanden, und mit zwei Vereinbarungen, vom 26. Juni 1650 und vom 2. Juli 1650, endeten. Der vom Heiligen Stuhl im August 1650 gegen den Friedensvertrag eingelegte und auf den 26. November 1648 zurückdatierte [[Zelo domus Dei|Protest gegen die religionsrechtlichen Regelungen]] der Verträge blieb wirkungslos.
Der schwedische General Torstensson drang sogar 1645 in die kaiserlichen Erbländer bis an die Donau ein, und Hans Christoph von Königsmarck eroberte am 15. Juli 1648 die Prager Kleinseite. Dies gab bei den langen und schwierigen Unterhandlungen den Ausschlag, und beide Friedensverträge wurden nun am 24. Oktober 1648 zu [[Friedensstadt Münster|Münster]] unterzeichnet. Erst nahezu vier Monate später, am 18. Februar 1649, wurden die Ratifikationsurkunden ausgetauscht, und noch lange dauerten verschiedene Verhandlungen über die Umsetzung der Friedensbestimmungen. Für die Abwicklung der Demobilisierung, die mit einer großen Geldzahlung an Schweden verbunden war, waren neue Verhandlungen nötig, die in Nürnberg vom Mai 1649 an stattfanden.  


== Bestimmungen des Westfälischen Friedens ==
=== Territoriale Veränderungen ===
=== Territoriale Veränderungen ===
[[Datei:HRR 1648.png|mini|hochkant=1.3|Das Heilige Römische Reich 1648]]
Schweden erhielt außer einer Kriegsentschädigung von 5&nbsp;Millionen Talern zur Auflösung seiner Truppen ganz Vorpommern neben der Insel Rügen und den Inseln Usedom und Wolin, dazu Stettin und einen Streifen auf dem rechten Oderufer; ferner die Stadt Wismar, das Erzstift Bremen mit dem Hamburger Domkapitel und das Hochstift Verden. Alle diese Gebiete sollten deutsche Reichslehen bleiben, und Schweden sollte sie als deutscher Reichsstand mit Sitz und Stimme auf den Reichs- und Kreistagen besitzen.
Schweden erhielt außer einer Kriegsentschädigung von 5&nbsp;Millionen [[Taler]]n zur Auflösung seiner Truppen ganz [[Vorpommern]] neben der Insel [[Rügen]] und den Odermündungsinseln [[Usedom]] und [[Wolin|Wollin]], dazu [[Stettin]] und einen in seiner Ausdehnung noch festzulegenden Streifen auf dem rechten Oderufer; ferner die Stadt [[Wismar]] mit den Ämtern [[Poel]] und [[Neukloster]] vom Herzogtum [[Mecklenburg]], das Erzstift [[Bistum Bremen|Bremen]] mit dem Hamburger Domkapitel und das Hochstift [[Bistum Verden|Verden]]. Alle diese Gebiete sollten deutsche [[Reichslehen]] bleiben, und Schweden sollte sie als deutscher Reichsstand mit Sitz und Stimme auf den Reichs- und Kreistagen besitzen.


Der [[Kurfürst von Brandenburg]] bekam den Rest von [[Pommern]] und als Entschädigung für Vorpommern, auf welches sein Haus nach dem Erlöschen des pommerschen Herzogsgeschlechts (1637) ein Erbrecht hatte, das Erzstift [[Erzstift Magdeburg|Magdeburg]] und die Hochstifte [[Hochstift Halberstadt|Halberstadt]], [[Hochstift Minden|Minden]] und [[Hochstift Cammin|Cammin]]; doch blieb Magdeburg bis 1680 im Besitz des damaligen Administrators, des sächsischen Prinzen August. Herzog [[Adolf Friedrich I. (Mecklenburg)|Adolf Friedrich von Mecklenburg-Schwerin]] erhielt für die Abtretung von Wismar die Hochstifte [[Bistum Schwerin|Schwerin]] und [[Bistum Ratzeburg|Ratzeburg]]. Dem [[Herzogtum Braunschweig-Lüneburg]] wurde die Herrschaftsfolge im [[Hochstift Osnabrück]], abwechselnd mit einem katholischen, vom Domkapitel gewählten [[Bischof]] (alternative Succession), zugestanden sowie die [[Kloster|Klöster]] [[Kloster Walkenried|Walkenried]] und [[Kloster Gröningen|Gröningen]] überlassen. Die [[Landgrafschaft Hessen-Kassel]] erhielt die gefürstete [[Abtei Hersfeld]] und einen Teil der ehemaligen [[Grafschaft Schaumburg]]. [[Bayern]] blieb im Besitz der [[Oberpfalz]] und der Kurwürde. Die Rheinpfalz mit der neu geschaffenen achten Kurwürde und dem Erzschatzmeisteramt wurde dem Sohn des geächteten [[Friedrich V. (Pfalz)|Friedrich V.]], [[Karl I. Ludwig (Pfalz)|Karl Ludwig]], zurückgegeben ''([[Causa palatina]])''.
Der Kurfürst von Brandenburg bekam den Rest von Pommern und als Entschädigung für Vorpommern, auf welches sein Haus nach dem Erlöschen des pommerschen Herzogsgeschlechts (1637) ein Erbrecht hatte, das Erzstift Magdeburg und die Hochstifte Halberstadt, Minden und Cammin. Die Landgrafschaft Hessen-Kassel erhielt die Abtei Hersfeld und einen Teil der ehemaligen Grafschaft Schaumburg. Die Rheinpfalz mit der neu geschaffenen achten Kurwürde und dem Erzschatzmeisteramt wurde dem Sohn des geächteten Friedrich V., |Karl Ludwig, zurückgegeben.


Frankreich erhielt die Bistümer und Städte [[Festung Metz|Metz]], [[Toul]] und [[Verdun]], die sogenannten [[Trois-Évêchés]], welche es tatsächlich schon seit 1552 besaß. Ferner trat der Kaiser alle Rechte, die sowohl das Haus [[Österreich]] als auch das Reich bisher auf die Stadt [[Breisach]], die Landgrafschaften [[Département Haut-Rhin|Oberelsass]] (den [[Sundgau]]) und [[Département Bas-Rhin|Unterelsass]], und die [[Landvogtei]] der [[Zehnstädtebund|zehn vereinigten Reichsstädte]] im [[Elsass]] gehabt hatten, der Krone Frankreich auf ewig ab.
Frankreich erhielt die Bistümer und Städte Metz, Toul und Verdun. Ferner trat der Kaiser alle Rechte, die sowohl das Haus Österreich als auch das Reich bisher auf die Stadt Breisach, die Landgrafschaften Oberelsass und Unterelsass, und die Landvogtei der zehn vereinigten Reichsstädte im Elsass gehabt hatten, der Krone Frankreich auf ewig ab.


Die [[Alte Eidgenossenschaft|Eidgenossenschaft]] wurde als unabhängig vom [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] anerkannt. Im [[Friede von Münster|Frieden von Münster]], einem Teil des Westfälischen Friedens, wurde formell die Unabhängigkeit der [[Niederlande]] anerkannt. Allerdings waren die Niederlande de facto schon seit [[1579]] ein selbständiger Staat und nicht länger Besitz der Spanischen Krone. Mit dem Frieden von Münster wurde aber die Unabhängigkeit und Souveränität der Niederlande auch de jure festgelegt. Mit dieser Anerkennung schieden die Niederlande gleichzeitig aus dem Reichsverband des Heiligen Römischen Reiches, obwohl sie innerhalb des Reiches schon seit dem 15. Jahrhundert eine Sonderposition einnahmen. Abgesehen von diesen Veränderungen setzte der Friede eine unbeschränkte [[Amnestie]] für alles, was seit 1618 geschehen war, und eine Wiederherstellung (Restitution) des kirchlichen Besitzstandes von 1624 im sogenannten Normaljahr fest. Nur der Kaiser erreichte davon für seine [[Erblande]] eine Ausnahme, indem er für die Eigentums- und Besitzrestitution seiner Untertanen nur das Stichjahr 1630 anerkannte.
Die Eidgenossenschaft wurde als unabhängig vom Heiligen Römischen Reich anerkannt.


=== Kirchliche und politische Angelegenheiten ===
=== Kirchliche und politische Angelegenheiten ===
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== Wertung und Ausblick ==
== Wertung und Ausblick ==
[[Datei:Alegoría de la Paz de Westfalia, por Jacob Jordaens.jpg|thumb|''Allegorie des Westfälischen Friedens'', [[Jacob Jordaens]].]]
[[Datei:Flugblatt 1648.jpg|mini|hochkant=1.3|Flugblatt zum Westfälischen Frieden 1648]]
[[Datei:DPAG1998-03-12-WestfaelischerFriede.jpg|mini|hochkant=1.8|350 Jahre Westfälischer Friede, [[Briefmarken-Jahrgang 1998 der Bundesrepublik Deutschland|Briefmarke von 1998]]]]
Der Westfälische Friede war ein Kompromiss zwischen allen beteiligten Parteien, der möglich wurde, weil durch die totale Erschöpfung der Ressourcen und die allgemeine [[Kriegsmüdigkeit]] keine Seite durch die Fortführung des Krieges etwas gewinnen konnte. Das umfangreiche Regelwerk umfasst neben einem revidierten Religionsfrieden auch weitgehende Regelungen der Verfassungsverhältnisse des Reiches, die auf einen Ausgleich zwischen Kaiser und Reichsständen bedacht sind. Damit wurde der Friedensvertrag neben der [[Goldene Bulle|Goldenen Bulle]] zum wichtigsten Dokument der Reichsverfassung. Viele der in ihm festgelegten politischen Kompromisse wirken noch bis in die Gegenwart fort. Im Vertragswerk offen gebliebene Fragen, insbesondere zum Thema Truppenabzug, wurden in den Folgemonaten im [[Friedensexekutionskongress]] in [[Nürnberg]] geklärt.
Der Westfälische Friede war ein Kompromiss zwischen allen beteiligten Parteien, der möglich wurde, weil durch die totale Erschöpfung der Ressourcen und die allgemeine [[Kriegsmüdigkeit]] keine Seite durch die Fortführung des Krieges etwas gewinnen konnte. Das umfangreiche Regelwerk umfasst neben einem revidierten Religionsfrieden auch weitgehende Regelungen der Verfassungsverhältnisse des Reiches, die auf einen Ausgleich zwischen Kaiser und Reichsständen bedacht sind. Damit wurde der Friedensvertrag neben der [[Goldene Bulle|Goldenen Bulle]] zum wichtigsten Dokument der Reichsverfassung. Viele der in ihm festgelegten politischen Kompromisse wirken noch bis in die Gegenwart fort. Im Vertragswerk offen gebliebene Fragen, insbesondere zum Thema Truppenabzug, wurden in den Folgemonaten im [[Friedensexekutionskongress]] in [[Nürnberg]] geklärt.


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Von vielen Zeitgenossen wurde der Friede als heiß ersehntes Ende eines jahrzehntelangen Krieges begrüßt. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts galt er insbesondere den Protestanten als Fundament der reichsständischen [[Libertät]] und Quelle der [[Religionsfreiheit]] der [[Reichsstände]]. Andererseits sah der Papst den Religionsfrieden kritisch und die nachfolgenden Kriege Ludwigs XIV., insbesondere der [[Holländischer Krieg|Holländische Krieg]], wurden durch den Westfälischen Frieden auch nicht verhindert.<ref>Johannes Arndt: ''Der Dreißigjährige Krieg'', ISBN 978-3-15-018642-8, S. 238 und 228.</ref> Im Jahr 1748 wurde in den deutschen Staaten eine Vielzahl von Medaillen auf den Westfälischen Frieden geprägt, die zeigen, welche große Bedeutung diesem Frieden auch 100 Jahre danach noch immer beigemessen wurde.
Von vielen Zeitgenossen wurde der Friede als heiß ersehntes Ende eines jahrzehntelangen Krieges begrüßt. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts galt er insbesondere den Protestanten als Fundament der reichsständischen [[Libertät]] und Quelle der [[Religionsfreiheit]] der [[Reichsstände]]. Andererseits sah der Papst den Religionsfrieden kritisch und die nachfolgenden Kriege Ludwigs XIV., insbesondere der [[Holländischer Krieg|Holländische Krieg]], wurden durch den Westfälischen Frieden auch nicht verhindert.<ref>Johannes Arndt: ''Der Dreißigjährige Krieg'', ISBN 978-3-15-018642-8, S. 238 und 228.</ref> Im Jahr 1748 wurde in den deutschen Staaten eine Vielzahl von Medaillen auf den Westfälischen Frieden geprägt, die zeigen, welche große Bedeutung diesem Frieden auch 100 Jahre danach noch immer beigemessen wurde.


[[Datei:Westphälische Friedensmüntz.JPG|mini|rechts|kleine Silbermedaille auf 100 Jahre Westfälischen Frieden]]
Erst im 19. Jahrhundert verdüsterte sich in Deutschland die Einschätzung aus dem Blickwinkel des kleindeutsch-preußischen Nationalismus, aber auch aus großdeutscher Perspektive. Der Friede wurde als Schande und Erniedrigung für Deutschland abqualifiziert; das Heilige Römische Reich als wehrlose Beute des „Erbfeinds“ Frankreichs gesehen. In der [[Zeit des Nationalsozialismus]] spitzte sich diese Einschätzung noch zu. Der Friedensschluss wurde für [[Deutsch-französische Erbfeindschaft|anti-französische Propaganda]] instrumentalisiert.
Erst im 19. Jahrhundert verdüsterte sich in Deutschland die Einschätzung aus dem Blickwinkel des kleindeutsch-preußischen Nationalismus, aber auch aus großdeutscher Perspektive. Der Friede wurde als Schande und Erniedrigung für Deutschland abqualifiziert; das Heilige Römische Reich als wehrlose Beute des „Erbfeinds“ Frankreichs gesehen. In der [[Zeit des Nationalsozialismus]] spitzte sich diese Einschätzung noch zu. Der Friedensschluss wurde für [[Deutsch-französische Erbfeindschaft|anti-französische Propaganda]] instrumentalisiert.


Heute gilt die Entstehung des deutschen Nationalstaates nicht mehr als einziger Maßstab zur Bewertung historischer Ereignisse. Die neueste Forschung sieht im Westfälischen Frieden daher eher den Beginn einer neuen [[Machtbalance]] und Kooperation zwischen den Reichsständen, dem Kaiser und den Institutionen des Reiches.
Heute gilt die Entstehung des deutschen Nationalstaates nicht mehr als einziger Maßstab zur Bewertung historischer Ereignisse. Die neueste Forschung sieht im Westfälischen Frieden daher eher den Beginn einer neuen [[Machtbalance]] und Kooperation zwischen den Reichsständen, dem Kaiser und den Institutionen des Reiches.


Die europäische Dimension des Vertrages (vor allem die Schweiz und die Niederlande betreffend) sollte nicht übersehen werden.
== Siehe auch ==
* [[Augsburger Hohes Friedensfest]] ([[8. August]]), gesetzlicher Feiertag in der Stadt Augsburg


== Filme ==
== Filme ==
* ''1648 – Der lange Weg zum Frieden.'' 89-minütige Fernsehdokumentation von Holger Preuße (WDR, Deutschland 2018)
* ''1648 – Der lange Weg zum Frieden.'' 89-minütige Fernsehdokumentation von Holger Preuße (WDR, Deutschland 2018)
* '''Pax Westphalica''' Ein Animationsfilm des LWL, der auch auf [https://www.youtube.com/watch?v=YsV5JPqa9H8 Youtube] zu sehen ist


== Literatur ==
== Weblinks ==
* [[Franz Bosbach]]: ''Die Kosten des Westfälischen Friedenskongresses. Eine strukturgeschichtliche Untersuchung''. Aschendorff, Münster 1984, ISBN 3-402-05632-1.
* [[Klaus Bußmann]], [[Heinz Schilling (Historiker)|Heinz Schilling]]: 1648&nbsp;– ''Krieg und Frieden in Europa,'' Katalogband und zwei Textbände, Münster 1998 [Dokumentation der Europaratsausstellung zum 350-jährigen Jubiläum des Westfälischen Friedens in Münster und Osnabrück.] Münster/ Osnabrück 1998, ISBN 3-88789-127-9, Textbände ([https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/input_felder/langDatensatz_ebene4.php?urlID=461&url_tabelle=tab_websegmente online]).
* [[Fritz Dickmann]]: ''Der Westfälische Frieden. Münster'', 7. Auflage. Aschendorff Verlag, Münster 1998, ISBN 3-402-05161-3.
* [[Heinz Duchhardt]] (Hrsg.): ''Bibliographie zum Westfälischen Frieden''. Bearbeitet von Eva Ortlieb und Matthias Schnettger. Münster: Aschendorff, 1996 (= Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 26), ISBN 3-402-05677-1.
* Heinz Duchhardt: ''Der Westfälische Friede. Diplomatie – politische Zäsur – kulturelles Umfeld – Rezeptionsgeschichte.'' München 1998, ISBN 3-486-56328-9.
* Dorothée Goetze, Lena Oetzel (Hrsg.): ''Warum Friedenschließen so schwer ist. Frühneuzeitliche Friedensfindung am Beispiel des Westfälischen Friedenskongresses.'' Aschendorff, Münster 2019 (= Schriftenreihe zur Neueren Geschichte 39. NF 2), ISBN 978-3-402-14768-9.
* Herbert Langer: ''Das Tagebuch Europas. Sechzehnhundertachtundvierzig, Der Westfälische Friede.'' Brandenburg. V., Berlin 1994, ISBN 3-89488-070-8.
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* [[Siegrid Westphal]]: ''Der Westfälische Frieden''. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-68302-2.
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* ''Der Westfälische Frieden.'' Lateinisch/Deutsch. Gerd Flemmig (Hrsg.), Ditzingen 2021, ISBN 978-3-15-014092-5


== Quellen ==
* [http://www.pax-westphalica.de/index.html Acta Pacis Westphalicae]. Münster/Westfalen, 1962 ff. (Aktenedition, bisher 44 Bde. erschienen)
** Serie I: Instruktionen
** Serie II: Korrespondenzen
** Serie III: Protokolle, Verhandlungsakten, Diarien, Varia; insbesondere Serie III, Abt. B: Verhandlungsakten, Bd. 1: Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden (in 3 Teilbänden), Aschendorff, Münster 2007
* Die diplomatische Korrespondenz Kurfürst Maximilians I. von Bayern mit seinen Gesandten in Münster und Osnabrück, 2000 ff. (bisher 3 Bde. erschienen)
** Band 1: {{Literatur
| Autor = [[Gerhard Immler]]
| Titel = Die Instruktionen von 1644
| Ort    = München
| Datum  = 2000
| ISBN  = 9783769697049
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** Band 2,1: {{Literatur
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| Titel = Die diplomatische Korrespondenz Kurfürst Maximilians I. von Bayern mit seinen Gesandten in Münster und Osnabrück. Dezember 1644 - Juli 1645
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** Band 2,2: {{Literatur
| Autor = Gabriele Greindl, Gerhard Immler
| Titel = Die diplomatische Korrespondenz Kurfürst Maximilians I. von Bayern mit seinen Gesandten in Münster und Osnabrück. August - November 1645
| Ort    = München
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** Band 3: {{Literatur
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| ISBN  = 9783769666175
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}}
* Ferdinand III., Ludwig XIV.: ''Westfälischer Friede – Vertrag von Münster'' (''Instrumentum Pacis Monasteriensis''). Offizielle deutsche Übersetzung, Philipp Jacob Fischer, Frankfurt am Main 1649.
** [[s:Westfälischer Friede – Vertrag von Münster|Volltextausgabe, Vertrag von Münster in Wikisource]]
** [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/ku.php?tab=que&ID=741 Volltextausgabe, Internetportal Westfälische Geschichte]
* Ferdinand III., Kristina von Schweden: ''Westfälischer Friede – Vertrag von Osnabrück'' (''Instrumentum Pacis Osnabrugensis''). Offizielle deutsche Übersetzung, Philipp Jacob Fischer, Frankfurt am Main 1649.
** [[s:Westfälischer Friede – Vertrag von Osnabrück|Volltextausgabe, Vertrag von Osnabrück in Wikisource]]
** [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=740&url_tabelle=tab_quelle Volltextausgabe, Internetportal Westfälische Geschichte]
* [[Georg Christoph Gack]]: ''Westphälischer Friedensschluss.'' Neu übersetzt und mit dem lateinischen Original zur zweihundertjährigen Feier des Friedens-Abschlusses herausgegeben. J.E. v. Seidel, Sulzbach 1848.
* [http://www.pax-westphalica.de/ipmipo/index.html Lateinische Originaltexte der Verträge des Westfälischen Friedens, deutsche Übersetzungen aus den Jahren 1648, 1720, 1975 und 1984 und diverse anderssprachigen Übersetzungen auf der Homepage der Acta Pacis Westphalicae]
== Weblinks ==
{{Wikisource|Westfälischer Friede|Westfälischer Friede}}
{{Wiktionary}}
* [http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfaelischer_Friede/ Forschungsstelle Westfälischer Friede]
* [http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfaelischer_Friede/ Forschungsstelle Westfälischer Friede]
* [http://www.pax-westphalica.de/ Arbeitsstelle Westfälischer Frieden]
* [http://www.pax-westphalica.de/ Arbeitsstelle Westfälischer Frieden]
* [https://www.stadt-muenster.de/tourismus/westfaelischer-frieden ''Westfälischer Frieden''] auf stadt-muenster.de
* [https://www.stadt-muenster.de/tourismus/westfaelischer-frieden ''Westfälischer Frieden''] auf stadt-muenster.de
* {{DDB-Suche|search_all:(„Westfälischer Friede“)}}
* [http://www.pax-westphalica.de/ipmipo/pdf/m_1984dt-busch.pdf Vertragstext des Münsterschen Friedensvertrags in der Übersetzung von Arno Buschmann]
* [http://www.pax-westphalica.de/ipmipo/pdf/m_1984dt-busch.pdf Vertragstext des Münsterschen Friedensvertrags in der Übersetzung von Arno Buschmann]
* {{HLS|8908|Westfälischer Frieden|Autor=Marco Jorio}}

Aktuelle Version vom 19. Dezember 2023, 11:29 Uhr

Der Westfälische Friede oder Westfälische Friedensschluss bezeichnet eine Reihe von Friedensverträgen, die zwischen dem 15. Mai und dem 24. Oktober 1648 in Münster und Osnacbrück geschlossen wurden. Sie beendeten sowohl den Dreißigjährigen Krieg im Heiligen Römischen Reich als auch den Achtzigjährigen Unabhängigkeitskrieg der Niederlande.

Entsprechend den nach Verhandlungsparteien getrennten Tagungsorten des Friedenskongresses wurden zwei komplementäre Friedensverträge ausgehandelt. Für den Kaiser und Frankreich war dies der Münstersche Friedensvertrag und für Kaiser und Reichsstände einerseits und Schweden andererseits der Osnabrücker Friedensvertrag. Beide Verträge wurden am selben Tag, dem 24. Oktober 1648, unterzeichnet.

Vorausgegangen war ein fünf Jahre währender Friedenskongress aller Kriegsparteien, der zugleich in beiden Städten tagte. Es war der erste internationale Kongress, auf dem nahezu alle großen europäischen Mächte vertreten waren. In einem separaten Friedensexekutionskongress zwischen April 1649 und Juli 1650 in Nürnberg, dem Nürnberger Exekutionstag, wurden in zwei Rezessen verbindliche Abmachungen zu Abrüstungs- und Entschädigungsfragen getroffen. Die Beschlüsse des Westfälischen Friedens und die Ergänzungen im Nürnberger Exekutionstag wurden als Reichsgrundgesetz behandelt und im vollen Wortlaut in den Abschied des Reichstages vom 17.Mai 1654 aufgenommen.

Der Friede von Münster, Osnabrück, Mainz und Nürnberg wurde zum Vorbild für spätere Friedenskonferenzen. Die rechtlichen Regelungen des Friedens von Münster, Osnabrück und Nürnberg wurden zu Bestandteilen der Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bis zu dessen Ende im Jahr 1806. Zugleich trug der allgemeine Friede – der pax universalis – von Münster und Osnabrück zur gesamteuropäischen Stabilität bei, da sich spätere Friedensschlüsse immer wieder an ihm orientierten. Um die gesamteuropäische Bedeutung des Westfälischen Friedensschlusses zu würdigen, wurden die Rathäuser von Münster und Osnabrück als Verhandlungsorte mit demEuropäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet.

Überblick

Obwohl in Münster und Osnabrück nicht alle europäischen Konflikte gelöst werden konnten, wurden doch wichtige Ziele erreicht. Der erste Erfolg war der Friede von Münster, zwischen Spanien und den Niederlanden, von den Gesandten unterzeichnet am 30. Januar 1648. Der Austausch der Ratifikationsurkunden mit feierlicher Beschwörung fand am 15. und 16. Mai 1648 im Rathaus von Münster statt. Die Souveränität der Vereinigten Provinzen der Niederlande wurde anerkannt.

Die Westfälischen Friedensverträge beendeten den Dreißigjährigen Krieg. Kern der Friedensregelungen war ein neues Reichsreligionsrecht. Der Westfälische Friede wurde ein Grundgesetz des Reiches und war seitdem einer der wichtigsten Teile der Reichsverfassung. Daneben akzeptierten die Friedensverträge auch die Unabhängigkeit der Schweiz.

Trotz seines fragmentarischen Charakters galt der Westfälische Friede bis zur Französischen Revolution als Grundlage des Systems der europäischen Staaten, das um 1650 erst im Entstehen begriffen war. Anlass für dieses Urteil sind die Teilnahme vieler politisch relevanter Mächte am Kongress, ihre ausdrückliche Nennung im schwedisch-kaiserlichen Vertrag, die Garantie für die Einhaltung der Verträge durch Frankreich und Schweden und der Bezug auf sie in späteren Friedensverträgen.

Vorbereitungen des Kongresses

Obwohl das Thema seit 1637 zwischen den Kriegsparteien verhandelt worden war, wurde erst im Dezember 1641 in Hamburg eine Einigung über die Teilnehmer und die Orte der Verhandlungen erzielt. Beide Verhandlungsstädte und die Verbindungswege zwischen ihnen waren vorab für entmilitarisiert erklärt worden und alle Gesandtschaften erhielten freies Geleit.

Die wirklichen Friedensverhandlungen begannen im Juni 1645 und wurden in Osnabrück direkt, ohne Vermittlung, zwischen den kaiserlichen, den reichsständischen und den schwedischen Gesandten, in Münster dagegen unter päpstlicher und venezianischer Vermittlung zwischen den kaiserlichen und den französischen Gesandten geführt. Die Trennung geschah, teils um Rangstreitigkeiten zwischen Frankreich und Schweden vorzubeugen, teils auch, weil die protestantischen Mächte und die Römische Kurie nicht miteinander verhandeln wollten.

Der entscheidende Durchbruch wurde am 11. Juli 1645 erzielt. Durch die Beteiligung der Reichsstände wurde der Kongress in Osnabrück neben den Verhandlungen zwischen dem Reich und Schweden zu einem deutschen Verfassungskonvent, während in Münster zusätzlich die europäischen Rahmenbedingungen, die lehnsrechtlichen Probleme und der Friede zwischen Spanien und der Republik der Niederlande verhandelt wurde.

Rang- und Titelstreitigkeiten verzögerten die Eröffnung des Kongresses, da es die erste Vereinigung der Gesandten der mitteleuropäischen Staaten war und die Etiquette ganz neu geregelt werden musste.

Verhandlungen

Während der Verhandlungen dauerte der Krieg unvermindert an und die militärischen Erfolge der ausländischen Mächte beeinflussten die Verhandlungen erheblich.

Obwohl die Beteiligung der Reichsstände an den Verhandlungen mehrfach gefordert wurde, vertrat der Kaiser das Reich anfangs alleine. Ein seit 1642/43 in Frankfurt tagender Reichsdeputationstag beriet hingegen die verfassungspolitischen Probleme des Reiches. Dementsprechend schlug der schwedische Gesandte Johan Adler Salvius schon 1643 vor, die Majestätsrechte zu usurpieren.

Der schwedische General Torstensson drang sogar 1645 in die kaiserlichen Erbländer bis an die Donau ein, und Hans Christoph von Königsmarck eroberte am 15. Juli 1648 die Prager Kleinseite. Dies gab bei den langen und schwierigen Unterhandlungen den Ausschlag, und beide Friedensverträge wurden nun am 24. Oktober 1648 zu Münster unterzeichnet. Erst nahezu vier Monate später, am 18. Februar 1649, wurden die Ratifikationsurkunden ausgetauscht, und noch lange dauerten verschiedene Verhandlungen über die Umsetzung der Friedensbestimmungen. Für die Abwicklung der Demobilisierung, die mit einer großen Geldzahlung an Schweden verbunden war, waren neue Verhandlungen nötig, die in Nürnberg vom Mai 1649 an stattfanden.

Territoriale Veränderungen

Schweden erhielt außer einer Kriegsentschädigung von 5 Millionen Talern zur Auflösung seiner Truppen ganz Vorpommern neben der Insel Rügen und den Inseln Usedom und Wolin, dazu Stettin und einen Streifen auf dem rechten Oderufer; ferner die Stadt Wismar, das Erzstift Bremen mit dem Hamburger Domkapitel und das Hochstift Verden. Alle diese Gebiete sollten deutsche Reichslehen bleiben, und Schweden sollte sie als deutscher Reichsstand mit Sitz und Stimme auf den Reichs- und Kreistagen besitzen.

Der Kurfürst von Brandenburg bekam den Rest von Pommern und als Entschädigung für Vorpommern, auf welches sein Haus nach dem Erlöschen des pommerschen Herzogsgeschlechts (1637) ein Erbrecht hatte, das Erzstift Magdeburg und die Hochstifte Halberstadt, Minden und Cammin. Die Landgrafschaft Hessen-Kassel erhielt die Abtei Hersfeld und einen Teil der ehemaligen Grafschaft Schaumburg. Die Rheinpfalz mit der neu geschaffenen achten Kurwürde und dem Erzschatzmeisteramt wurde dem Sohn des geächteten Friedrich V., |Karl Ludwig, zurückgegeben.

Frankreich erhielt die Bistümer und Städte Metz, Toul und Verdun. Ferner trat der Kaiser alle Rechte, die sowohl das Haus Österreich als auch das Reich bisher auf die Stadt Breisach, die Landgrafschaften Oberelsass und Unterelsass, und die Landvogtei der zehn vereinigten Reichsstädte im Elsass gehabt hatten, der Krone Frankreich auf ewig ab.

Die Eidgenossenschaft wurde als unabhängig vom Heiligen Römischen Reich anerkannt.

Kirchliche und politische Angelegenheiten

In der kirchlichen Frage bestätigte der Friede den Passauer Vertrag und den Augsburger Religionsfrieden und schloss nun die Reformierten in die bisher nur den Augsburger Religionsverwandten gewährte Rechtsstellung ein. Alle drei Konfessionen, die katholische, die lutherische und die reformierte, wurden vollkommen gleichgestellt; die protestantische Minorität durfte auf den Reichstagen in Religionssachen nicht überstimmt werden. Die reformatorischen Täufer waren weiterhin von der rechtlichen Anerkennung auf Reichsebene ausgeschlossen. Der Streit über die geistlichen Stifte und Güter wurde unter Aufhebung des Restitutionsedikts von 1629 dahin ausgeglichen, dass 1624 Normaljahr sein und der evangelische und katholische Besitzstand so bleiben oder wiederhergestellt werden sollte, wie er am 1. Januar 1624 gewesen war. Doch wurden auch hiervon die kaiserlichen Erblande ausgenommen, in denen der Kaiser das unbeschränkte landesherrliche Reformationsrecht mit wenigen Ausnahmen behaupten konnte. Die Territorialhoheit der Reichsstände wurde ausdrücklich anerkannt, ihnen wurde das Recht bestätigt, zu ihrer Erhaltung und Sicherheit untereinander und mit auswärtigen Mächten Bündnisse zu schließen. Diese durften nur nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein. Die neue Verfassung des Reichs sollte auf dem nächsten Reichstag beraten werden.

Für die konfessionell gemischten Reichsstädte Ravensburg, Biberach und Dinkelsbühl in Süddeutschland wurde ein paritätisches Regierungs- und Verwaltungssystem eingeführt (Gleichberechtigung und exakte Ämterverteilung zwischen Katholiken und Protestanten, siehe Paritätische Reichsstadt). In Augsburg war die Parität schon in der Stadtverfassung von 1548 verankert und wurde durch diesen Vertrag bestätigt.

Wertung und Ausblick

Der Westfälische Friede war ein Kompromiss zwischen allen beteiligten Parteien, der möglich wurde, weil durch die totale Erschöpfung der Ressourcen und die allgemeine Kriegsmüdigkeit keine Seite durch die Fortführung des Krieges etwas gewinnen konnte. Das umfangreiche Regelwerk umfasst neben einem revidierten Religionsfrieden auch weitgehende Regelungen der Verfassungsverhältnisse des Reiches, die auf einen Ausgleich zwischen Kaiser und Reichsständen bedacht sind. Damit wurde der Friedensvertrag neben der Goldenen Bulle zum wichtigsten Dokument der Reichsverfassung. Viele der in ihm festgelegten politischen Kompromisse wirken noch bis in die Gegenwart fort. Im Vertragswerk offen gebliebene Fragen, insbesondere zum Thema Truppenabzug, wurden in den Folgemonaten im Friedensexekutionskongress in Nürnberg geklärt.

Nach heutigem Verständnis wird der Westfälische Friede als historischer Beitrag zu einer europäischen Friedensordnung gleichberechtigter Staaten und als Beitrag zum friedlichen Miteinander der Konfessionen gewertet. Die Verhandlungen von Münster, Osnabrück und Nürnberg stehen am Anfangspunkt einer Entwicklung, die zur Herausbildung des modernen Völkerrechts geführt hat, weshalb die Politikwissenschaft hier die Grundlagen des souveränen Nationalstaats sieht. Die Politikwissenschaft bezieht sich bei der Betrachtung von internationalen Beziehungen explizit aber nicht ausschließlich auf die Interaktion zwischen souveränen Staaten, das so genannte Westfälische System. Für dessen Aufrechterhaltung plädiert der Realismus.

Von vielen Zeitgenossen wurde der Friede als heiß ersehntes Ende eines jahrzehntelangen Krieges begrüßt. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts galt er insbesondere den Protestanten als Fundament der reichsständischen Libertät und Quelle der Religionsfreiheit der Reichsstände. Andererseits sah der Papst den Religionsfrieden kritisch und die nachfolgenden Kriege Ludwigs XIV., insbesondere der Holländische Krieg, wurden durch den Westfälischen Frieden auch nicht verhindert.<ref>Johannes Arndt: Der Dreißigjährige Krieg, ISBN 978-3-15-018642-8, S. 238 und 228.</ref> Im Jahr 1748 wurde in den deutschen Staaten eine Vielzahl von Medaillen auf den Westfälischen Frieden geprägt, die zeigen, welche große Bedeutung diesem Frieden auch 100 Jahre danach noch immer beigemessen wurde.

Erst im 19. Jahrhundert verdüsterte sich in Deutschland die Einschätzung aus dem Blickwinkel des kleindeutsch-preußischen Nationalismus, aber auch aus großdeutscher Perspektive. Der Friede wurde als Schande und Erniedrigung für Deutschland abqualifiziert; das Heilige Römische Reich als wehrlose Beute des „Erbfeinds“ Frankreichs gesehen. In der Zeit des Nationalsozialismus spitzte sich diese Einschätzung noch zu. Der Friedensschluss wurde für anti-französische Propaganda instrumentalisiert.

Heute gilt die Entstehung des deutschen Nationalstaates nicht mehr als einziger Maßstab zur Bewertung historischer Ereignisse. Die neueste Forschung sieht im Westfälischen Frieden daher eher den Beginn einer neuen Machtbalance und Kooperation zwischen den Reichsständen, dem Kaiser und den Institutionen des Reiches.


Filme

  • 1648 – Der lange Weg zum Frieden. 89-minütige Fernsehdokumentation von Holger Preuße (WDR, Deutschland 2018)
  • Pax Westphalica Ein Animationsfilm des LWL, der auch auf Youtube zu sehen ist

Weblinks