Völkerrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Völkerrecht''' (Lehnübersetzung zu laS: ius gentium: Recht der Völker) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung. Es regelt die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit. Die Bezeichnung '''Internationales Öffentliches Recht''' wird seit dem 19. Jahrhundert synonym verwendet, was auch auf den starken Einfluss des englischen Fachausdrucks ''public int…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
*'''[https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht Artikel "Völkerrecht" bei Wikipedia]''' | *'''[https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht Artikel "Völkerrecht" bei Wikipedia]''' | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Völkerrecht|!]] | ||
[[Kategorie:Frieden]] | [[Kategorie:Frieden]] |
Version vom 12. Oktober 2024, 07:11 Uhr
Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu laS: ius gentium: Recht der Völker) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung. Es regelt die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit. Die Bezeichnung Internationales Öffentliches Recht wird seit dem 19. Jahrhundert synonym verwendet, was auch auf den starken Einfluss des englischen Fachausdrucks public international law zurückzuführen ist.