Abrüstung: Versionsgeschichte

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12. Oktober 2024

  • AktuellVorherige 11:5811:58, 12. Okt. 2024Joachim Stiller Diskussion Beiträge 1.005 Bytes +1.005 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „'''Abrüstung''' bezeichnet die einseitige (unilateral) oder – durch zwei (bilateral) oder mehrere Staaten (multilateral) – vereinbarte Reduzierung militärischer Potenziale (Soldaten, Waffensysteme). Ideales Fernziel wäre die völlige Abschaffung der militärischen Ressourcen, um damit die zwischenstaatliche Gewaltanwendung einzudämmen oder ganz auszuschließen. Abrüstung soll dadurch die Durchsetzung des Gewaltverbots nach Artikel 2 (4)…“